Urlaub mit Hund: Corona sagt OK

Sommerferien, Sonnenschein und sinkende Inzidenz-Zahlen: Die Corona-Notbremse vieler Länder, die das öffentliche Leben reguliert und eingeschränkt hat, wird zunehmend gelockert und läuft sogar teilweise am 30. Juni aus. Die Grenzen zu Deutschlands Nachbarländern sind wieder geöffnet, jedoch gelten teilweise bestimmte Auflagen. Das solltest du wissen, wenn du mit deinem Hund in eines der Nachbarländer fahren oder von dort zurückkehren willst.

Deutschland ist urlaubsreif. Fast anderthalb Jahre mit der Corona-Pandemie sind nicht spurlos an den 83,2 Millionen Menschen vorbeigegangen. Und nun, wo die Impfquote zusehends steigt, freuen sich selbst diejenigen, die bislang den eigenen vier Wänden treu geblieben sind, mal wieder rauszukommen. 

Mehr Freiheiten mit Impfpass
In dieser Saison die wichtigste Neuerung: der digitale Impfpass, der seit dem 1. Juli in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach nur zwei Monaten hatten sich die EU-Länder auf die Einführung eines solchen Nachweises geeinigt; Mitte Juni haben sie die Verordnung unterzeichnet, die die Rechtsgrundlage bildet. Deutschland hat diese europäische Entscheidung mit dem CovPass umgesetzt, der im Google Playstore für Android-Smartphones und bei iTunes für iPhones heruntergeladen werden kann. Wichtig zu wissen: das Reisen innerhalb der EU wird auch ohne Impfnachweis möglich sein, denn die Freizügigkeit bleibt auch weiterhin ein EU-Grundrecht. Das digitale Zertifikat soll lediglich den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. 

Wer (noch) nicht vollständig geimpft ist, sollte für den Grenzübertritt weiterhin einen negativen Corona-Test beziehungsweise einen Genesenen-Nachweis parat haben. Während Belgien aufgrund der guten Entwicklungen derzeit mit Test- und Quarantänepflicht für die Einreise pausiert, ist dies bei anderen EU-Mitgliedsstaaten nämlich noch nicht der Fall. Urlauber ohne Impfnachweis sollten sich außerdem darauf einstellen, dass es am Urlaubsort trotzdem zu Einschränkungen kommen kann. So können private Anbieter von Veranstaltungen, Restaurantbesitzer, Fluggesellschaften oder Reedereien selbst entscheiden, ob sie Menschen ohne Impfung beispielsweise den Eintritt verwehren. Entsprechende Ankündigungen gab es in Deutschland bereits von der Airline Quantas und dem Reiseveranstalter Alltours.  

Am besten mit viel Abstand
Ob geimpft oder nicht - am besten ist, auch weiterhin vorsichtig zu bleiben. Und wo geht ein Urlaub ohne Drängeln besser als in der weiten Natur, wo man unkompliziert zu anderen Leuten Abstand halten kann? Die insgesamt 10,7 Millionen Hunde, die aktuell in 21 Prozent der deutschen Haushalte leben, haben von einem Urlaub am Meer, in den Bergen oder im Wald auch mehr als von einem Städtetrip mit viel Kultur. Für sie ändert sich bei der Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat nichts:

  • Das Tier muss einen gültigen EU-Heimtierausweis haben
  • Das Tier muss eine ID-Kennzeichnung haben (Tätowierung, seit dem 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Hunde nur noch Mikrochip)
  • Das Tier muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben
  • Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden

 

Hunde reisen im Auto sicherer in einer BoxVertrauteste Anreise mit dem Auto
Für die An- und Abreise empfiehlt sich in den meisten Fällen das Auto. Sofern der Hund das Autofahren kennt und gut verträgt, ist es für den Hund die vertrauteste Möglichkeit, zum Urlaubsort zu gelangen. Sicher untergebracht in einer Transportbox ist er so nahe bei seinen Menschen und Pausen können individuell eingeplant werden.

Wer unterwegs auf eine Fähre umsteigen muss, sollte sich im Vorfeld bei der jeweiligen Fährgesellschaft über die an Bord geltenden Bestimmungen erkundigen. Diese variieren mindestens von Betreiber zu Betreiber, manchmal sogar von Schiff zu Schiff bei ein und derselben Fährgesellschaft. Normalerweise ist es aber kein Problem, einen Hund mitzunehmen. Mal muss er bei der Buchung angegeben werden, mal genügt eine Anmeldung beim Check-In. Wenn eine Kabinenpflicht besteht (was bei den meisten Nachtfähren der Fall ist), muss für gewöhnlich eine spezielle Haustierkabine gebucht werden. Da diese nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Buchung. 

 

Hundefreundliche Übernachtungsmöglichkeiten
Eine rechtzeitige Buchung empfiehlt sich auch, wer mit seinem Vierbeiner Urlaub in einem Ferienhaus, einer Ferienwohnung oder auf einem Campingplatz machen möchte. Mittlerweile gibt es immer mehr hundefreundliche Angebote, in denen die Tiere nicht nur erlaubt, sondern wirklich willkommen sind. Sie zeichnen sich häufig durch bestimmte Serviceleistungen aus. Dort dürfen die Hunde dann vielleicht mit ins Restaurant, sich auf einer eingezäunten Spielweise austoben oder finden zumindest Plätze für einen gemeinsamen Spaziergang in der Nähe. Und ihre Besitzer freuen sich, wenn sie einen Teil der nötigen Ausstattung einfach ausleihen dürfen. 

Individuelle Gepflogenheiten im Urlaubsland

Neben den EU-weiten Reisebestimmungen, die sich leicht im Internet nachlesen lassen, gibt es in jedem Land individuelle Gepflogenheiten. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben Orte und Zeiten, in denen Hunde an der Leine geführt werden müssen. So sind freilaufende Hunde meist in öffentlichen Gebäuden, an touristischen Plätzen oder in Bussen und Bahnen grundsätzlich untersagt. Hinzu kommen bestimmte Zeiten, in denen es zu Interessenkonflikten zwischen Mensch und Tier kommen kann. So müssen Hunde oft während der Badesaison am Meer oder dem Badesee an die Leine, in Schweden beispielsweise sind sie in dieser Zeit sogar komplett verboten. Ebenso herrscht oftmals in der Setz- und Brutzeit beziehungsweise Jagdsaison Leinenpflicht in Wald, Feld und Flur. Bedenken Sie auch, dass etwaige Vorgaben und Beschränkungen nicht zwangsläufig bundeseinheitlich, sondern auf Länder- oder Gemeindeebene durchaus unterschiedlich geregelt sein können. Da hilft nur, rechtzeitig nachzufragen.

Sonderregelungen für Listenhunde

Auf Halter von Hunden, die die per Gesetz als gefährlich oder potentiell gefährlich eingestuft werden, kommen zusätzliche Aufgaben zu. Manche EU-Mitgliedsstaaten verbieten bestimmten Hunderassen die Einreise ganz. Dänemark beispielsweise lässt 13 Hunderassen sowie Kreuzungen, in die diese Rassen eingehen, lediglich durchreisen. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben Hund und Haltern strenge Vorschriften auferlegt, die eine Reise sehr erschweren können. Dazu können Leinenzwang oder Maulkorbpflicht gehören, manchmal muss der Hundehalter volljährig sein, darf keine Vorstrafe haben und muss diverse Nachweise bei sich führen. Frankreich legt Hunden des Typs Rottweiler und ihren Haltern auf, die verschiedenen Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen, Besitzgenehmigungen auch in Frankreich abgelegt zu haben. Das macht zumindest einen Kurzurlaub nahezu unmöglich. 

 

Zelten und Lagerfeuer mit HundWar früher mit dem Kofferpacken schon ein Großteil der Urlaubsvorbereitung abgeschlossen, reicht das heute nicht mehr. In Corona-Zeiten will der Urlaub für Mensch und Hund besonders gut geplant sein, damit alle sicher und pünktlich im Urlaubsland ankommen und anschließend nach Hause zurück. Aber dann steht einem erholsamen Urlaub nichts im Wege.  

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