Neue Regeln im Agility

Es besteht eine Schieflage in die sich der Agility-Sport mehr und mehr hinein manövriert. Der Bedarf an Regeländerungen ergibt sich aus den Erfahrungen mit bestehenden Vorschriften und Ordnungen und natürlich auch aus der Absicht heraus, Lenkungsmaßnahmen einzuleiten, um zum einen dem Bedarf der Basis gerecht zu werden und zum anderen aber auch, um verbandspolitische Akzente zu setzen.

Ähnlich dem IPO-Bereich, haben FCI und VDH auch im Agility-Bereich umfangreiche Ordnungen, Richtlinien und Leitfäden entwickelt, die nach einem festen Zeitplan regelmäßig überarbeitet werden. Alle nationalen Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, abweichende eigene Prüfungsordnungen und Regelungen zu entwickeln, die inhaltlich der FCI-PO jedoch nicht entgegenstehen dürfen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen im Überblick dargestellt:

> Wiedereinführung der Klasse A0

Erst vor wenigen Jahren wurde die Anfängerklasse A0 aus dem Reglement entfernt. Inzwischen hat man wohl eingesehen, dass es einen großen Bedarf gibt, Wettkampferfahrungen zu sammeln, ohne gleich in der doch anspruchsvollen Klasse A1 mit Slalom, möglicherweise auch Reifen und Wippe, starten zu müssen. In der neuen Klasse A0 werden diese genannten Geräte nicht gestellt.

Voraussetzungen: 

  • BH-Prüfung 
  • Mindestalter 18 Monate 

Im Unterschied zur früheren A0-Klasse wird jedoch ab 2018 ein Aufstieg in A1 dann zwingend, wenn in A0 dreimal V gelaufen wurde. Mit einem einmaligen V0 hat man die freiwillige Option in A1 aufzusteigen.

▶ Aus meiner Sicht ist dies eine vernünftige Regelung, die gerade den Anfängern sehr entgegenkommen dürfte! 

> Aufstiegsregelungen

  • 2.1 Der Aufstieg aus der A1-Klasse in die folgende A2 ist erst nach drei platzierten Null-Fehler-Läufen (Plätze 1-3) unter zwei verschiedenen Richtern verbindlich.
  • 2.2 Der Aufstieg von A2 nach A3 ist erst nach fünf platzierten Null-Fehler-Läufen unter zwei verschiedenen Richtern verbindlich.

Aus meiner Sicht werden bei diesen Aufstiegsregelungen nach wie vor die Starter in den Klassen SMALL und MEDIUM begünstigt, da hier deutlich weniger Hunde um die Plätze 

konkurrieren. Um eine längst überfällige Neuregelung der Größenklassen, die die Benachteiligung gerade der großen Rassen (z.B. Deutsche Schäferhunde) festschreiben, hat sich weder die FCI noch unser nationaler Dachverband VDH bemüht! 

Pudel im Slalom

> Abstiegsregelungen

Ein Verbleib in Klasse A3 ist nur möglich, wenn im Kalenderjahr entweder mindestens ein platziertes V0-Ergebnis bzw. drei unplatzierte V-Ergebnisse erzielt wurden. Wird das nicht erreicht, folgt der Zwangsabstieg in die A2!

Aus meiner Sicht eine vernünftige Regelung, denn wer es nicht schafft, diese Voraussetzungen zu erfüllen, landet im kommenden Jahr automatisch wieder in der A2. Natürlich ist dies mit zusätzlichem Aufwand für die Meldestellen verbunden, die für deren Einhaltung verantwortlich sind.

  

Weitere Reglementsänderungen:

> Die Parcourslänge wurde auf maximal 220 Meter (bisher 200 Meter) festgelegt.

Aus meiner Sicht ist es fraglich, ob dies dem Sport und vor allem der Gesundheit der Hunde förderlich ist, nachdem bereits 2013 die Anzahl der Hindernisse von 20 auf maximal 22 erhöht wurde. Da außerdem viele örtliche Vereine nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung stellen können und bereits derzeit an ihre Grenzen stoßen, wird es bei Parcours mit über 200 Meter Länge schwieriger, flüssige und großzügige Gestaltungselemente zu integrieren.

> In den Klassen A1 bis A3 müssen künftig alle drei Kontaktzonengeräte stehen! Für die Klassen A2 und A3 hat der Richter weiterhin die Möglichkeit, vier Geräte zu nutzen.

Aus meiner Sicht kann man hierüber sicher geteilter Meinung sein, denn die A1-Klasse wird dadurch anspruchsvoller und die Fehler-Quote wird zunehmen.

> Es dürfen maximal drei feste Tunnel gestellt werden.

Aus meiner Sicht ist dies eine Regelfestschreibung, die erst dann Sinn gemacht hätte, wenn man auch die Anzahl der Tunnelpassagen etwa auf drei begrenzt hätte. Durch den Tunnelquerschnitt von 60 Zentimeter sind auch bei diesem Gerät die großrassigen Hunde im Nachteil, denn sie müssen bei jeder Tunnelpassage Tempo herausnehmen und sich ducken, um ohne Kollision das Gerät passieren zu können.

> Die Sprunghöhen wurden nach unten korrigiert:

  • LARGE: 55 bis 60cm (bisher 55-65cm) 
  • MEDIUM: 35 bis 40cm (bisher 35-45cm)
  • SMALL: 25 bis 30cm (bisher 25-35cm)

 

Beim Doppelsprung wurde nur für die LARGE-Klasse die maximale Tiefe um fünf Zentimeter auf 50 Zentimeter  reduziert. MEDIUM und SMALL bleiben wie bisher bei max. 40 bzw. 30 Zentimeter.

Aus meiner Sicht eine Veränderung, die auf den ersten Blick der Gesundheit der Hunde entgegenkommt. Andererseits bringen geringere Sprunghöhen gerade in der LARGE-Klasse den dort startberechtigen mittelgroßen Rassen wie den ohnehin dominierenden Borders, erneut einen Vorteil, denn sie können bei geringeren Sprunghöhen ihre Schnelligkeit und Wendigkeit gegenüber der Konkurrenz noch stärker ausspielen. Die Richter werden in ihrem Ermessensspielraum weiter eingeschränkt und können Rahmenbedingen wie Wetter und Bodenverhältnisse in der Sprunghöhe nur noch geringfügig beeinflussen.

> Das Einmessen der Hunde wurde vereinfacht. 

Künftig müssen Richter nicht mehr die konkrete Größe eintragen, es reicht die Zuordnung: 

  • SMALL (bis 35cm)
  • MEDIUM (35-43cm) 
  • LARGE (ab 43cm) 

Für Kleinstrassen und großrassige Hunde kann man sich das Einmessen künftig schenken und direkt in die entsprechende Größenklasse eintragen.

Aus meiner Sicht eine vernünftige Reform, da ohnehin nur die „grenzwertigen“ Größen relevant sind.

> Künftig darf man auf einem Turnier mit bis zu vier Hunden starten. (bislang 2)

Aus meiner Sicht eine völlig unsinnige Erweiterung, die den Trend zum austauschbaren Sportgerät Hund eher fördert. Hier wurde den Agility-Profis eine Konzession gemacht, zumal der Mehrfachstart in einer Klasse dem Hundeführer deutliche Vorteile verschafft, da er mit seinem möglichen dritten und vierten Hund die Laufwege deutlich besser einschätzen kann, als ein Teilnehmer, der nur einen Hund am Start hat.  

 

neue Richtlinien für Agilitygeräte> Die neuen Geräterichtlinien im Überblick:

HÜRDEN:

Das nebenstehende Bild zeigt, wie künftig die Hürden beschaffen sein müssen. Dreieckige Hürdenausleger dürfen nicht mehr verwendet werden!

SACKTUNNEL:

Die Länge des Sacktunnels wurde auf 180 bis 220 Zentimeter (Sacklänge) verkürzt. Der Sacktunnel ist ab sofort ausschließlich in der kurzen Ausführung und mit gepolstertem Eingang und rutschhemmender Ausstattung im festen Teil zulässig.

WEITSPRUNG:

Der Weitsprung besteht jetzt verbindlich aus zwei (SMALL), drei (MEDIUM) oder vier (LARGE) Elementen. Das fünfte Element entfällt! Die Elemente dürfen nicht mehr aus Metall, sondern nur noch aus Holz oder Kunststoff sein. Das Überlaufen des Weitsprungs ohne dass ein Element umfällt, ist künftig kein Fehler mehr. 

Aus meiner Sicht ist dies eine sehr schwer nachvollziehbare Neuregelung, schließlich ist der Sinn des Hindernisses, dass der Hund springt!  

REIFEN:

Ab 2019 ist der teilbare Sicherheitsreifen in stossabsorbierender Ausfertigung (siehe Geräteleitfaden) verbindlich! Die Umstellung auf den rahmenlosen Reifen soll innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen. Und so soll er aussehen:

SLALOM:

Beim Slalom wurden lediglich neue optische Vorgaben verbindlich. Künftig sind bei einfarbigen Stangen abwechselnde Farben Pflicht. Material: Holz oder Kunststoff.

TUNNEL:

Es dürfen nur noch feste Tunnel in hellen Farben (z.B. gelb, orange, hellgrün, hellblau, rot usw.) mit einheitlicher Oberfläche eingesetzt werden. Gerippte Belege müssen wenn, dann einheitlich bei allen ausgelegten Tunnel gegeben sein, wobei nur noch rundum-Grip zugelassen ist. Schwarz am Tunneleingang ist also tabu!

VIADUKT:

Bei der Mauer (Viadukt) ist zu beachten, dass die max. Sprunghöhen eingehalten werden. Die Mauerziegel müssen künftig unten geschlossen sein.

TISCH:

Der Tisch ist jetzt offiziell aus dem Reglement gestrichen!

 

(PO Agility Stand: 2018)

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